WAS IST ARBEITSSICHERHEIT?

Kurz gesagt steht die Definition dessen, was wir Arbeitssicherheit nennen, für „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“.

Diese Definition umfasst die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Im Vordergrund steht die Identifizierung der Gefahrenquellen innerhalb der Grenzen des Arbeitsplatzes. Anschließend müssen diese Gefahrenquellen beseitigt bzw. die Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden.

Der zweite Schritt besteht darin, die Mitarbeiter zu schulen und die Arbeitssicherheitskultur in den Lebensstil einzuführen.

Wenn Mitarbeiter, die dieses Bewusstsein erlangt haben, die Regeln und Anweisungen befolgen und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung gegen nicht zu beseitigende Gefahrenquellen verwenden, wird ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld am Arbeitsplatz geschaffen.

Wer ist der Experte für Arbeitssicherheit?

In Artikel 3 f des Arbeitsschutzgesetzes Nr. 6331
Fachkraft für Arbeitssicherheit: Hierbei handelt es sich um einen Ingenieur, Architekten oder technisches Personal, das vom Ministerium zur Arbeit im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zugelassen ist und über ein Fachzertifikat für Arbeitssicherheit verfügt.

In den Absätzen desselben Artikels wurde die Definition von „technischem Personal“ präzisiert und

Technisches Personal: Es handelt sich um diejenigen, die den Titel eines technischen Lehrers, eines Physikers und eines Chemikers haben und Absolventen universitärer Arbeitsschutzprogramme sind.